Risikomanagement & Unternehmensführung
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Unser Beratungsansatzauf dem Gebiet des Risikomanagements entspricht in wesentlichen Zügen den Vorgaben des KonTraG (siehe unten). Mit Priorität bewerten wir dabei zunächst die Zielsetzung und die Strategie an Hand der vorherrschenden spezifischen Risiken & Risikoklassen in ihrem Unternehmen. Das können zum Beispiel sein:
Marktrisiken
Partnerrisiken
Technische Risiken
Organisatorische Risiken
Personelle Risiken
Finanzielle Risiken
Politische und gesellschaftliche Risiken
Natürliche Risiken
Wesentliche Aufgaben dabei sind das
Erkennen
Bewerten
Beherrschen
Überwachen und
Dokumentieren der Risiken, die von intern und extern auf das Unternehmen einwirken.
Die Vorteile des Verfahrens liegen auf der Hand, denn es werden mit dieser Vorgehensweise bestehende
Strategielücken
Umsatzlücken
Ergebnislücken und
Liquiditätslücken sehr schnell erkannt. Gezielte Maßnahmen können umgehend eingeleitet werden.
Darüber hinaus werden alle
leistungswirtschaftlichen und
finanzwirtschaftlichen Fragen im Hinblick auf den Rating-Prozess, der sehr eng mit dem Riskomanagement verwoben ist, hinterfragt und bewertet.
Kurzinformation zum KonTraG Das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“, kurz KonTraG, ist ein umfangreiches Artikelgesetz, das der Deutsche Bundestag am 5. März 1998 verabschiedete. Es trat am 1. Mai 1998 in Kraft (wenn auch einige Vorschriften erst später angewandt werden mussten bzw. durften). Ziel des KonTraG ist es die Corporate Governance in deutschen Unternehmen zu verbessern. Deshalb wurden mit diesem Artikelgesetz etliche Vorschriften aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht verändert. Das KonTraG präzisiert und erweitert dabei hauptsächlich Vorschriften des HGB und des AktG.
Mit dem KonTraG wurde die Haftung von Vorständen, Aufsichtsräten und Wirtschaftsprüfern in Unternehmen erweitert. Kern des KonTraG ist eine Vorschrift, die Unternehmensleitungen dazu zwingt, ein unternehmensweites Früherkennungssystem für Risiken (Risikomanagementsystem) einzuführen und zu betreiben, sowie Aussagen zu Risiken und zur Risikostruktur des Unternehmens im Lagebericht des Jahresabschlusses der Gesellschaft zu veröffentlichen. Wörtlich schreibt das Gesetz dazu in § 91 Abs. 2 des AktG eine neue Vorschrift, nach der der Vorstand verpflichtet wird „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“. Abschlussprüfer werden außerdem verpflichtet, die Einhaltung der neuen Vorschriften, insbesondere in Hinsicht auf Bestehen und Betrieb eines Risikomanagementsystems und der zugehörigen Maßnahmen, im Bereich der internen Revision zu prüfen und zum Bestandteil des Prüfungsberichtes zu machen.
Das KonTraG betrifft entgegen weit verbreiteter Meinung nicht ausschließlich Aktiengesellschaften. Auch die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) und viele GmbH's, insbesondere wenn dort ein mitbestimmter oder fakultativer Aufsichtsrat existiert, sind von den Vorschriften erfasst (Ausstrahlungswirkung). Dagegen ist die sogenannte „kleine AG“ weitgehend von der Einhaltung der durch das KontraG neu eingeführten Vorschriften befreit. Im Zuge des Ratings, auch in Sachen Risikomanagementsystem, zu dem die Banken durch Basel II gezwungen sind, werden Einrichtung und Betrieb eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems auch von den Banken kritisch hinterfragt und geprüft. Bei Unternehmen, die viel auf Basis von Projekten arbeiten (Bauunternehmen, große Architekturbüros, Systemhäuser z.B. in den Bereichen IT, Automation etc.), gehört Risikomanagement somit auch zu den Aufgaben der Projektleitung.
Weiterhin wurde erstmals die Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung aus einer bedingten Kapitalerhöhung nach §192 AktG auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
© Reinhard F. Schlemminger / bnn / 2003-2006
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Risikomanagement beschreibt den pro-aktiven Umgang mit Risiken. Dabei kann es sich um allgemeine unternehmerische Risiken handeln oder um spezielle finanzielle und technische Risiken. Es ist somit integraler Bestandteil der Aufgaben des Managements in einem Unternehmen.
Grundsätzlich beginnt Risikomanagement in dem Moment, in dem eine Vision, ein Ziel und eine Strategie der zukünftigen Realität entsteht. Denn die Chancen, die das Management eines Unternehmens dazu wahrnehmen muss, werden durch Unwägbarkeiten gefährdet. Ohne konkrete Zielsetzung ist eine Messung der Abweichung nicht möglich.
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